Bernd Lang: Schulträgerschaft kann bei Verbandsgemeinden bleiben
„Im Mittelpunkt der Schulstrukturreform steht die inhaltliche Weiterentwicklung unseres Schulsystems. Mit der geplanten Einführung der Realschule plus wird eine gute Antwort auf die demografische Entwicklung und auf das veränderte Bildungswahlverhalten von Eltern gegeben. Ziel der Schulstrukturreform ist es, insgesamt die Bildungschancen unserer Schülerinnen und Schüler durch eine leistungsfähige und aufstiegsorientierte Schullandschaft zu verbessern.
An der guten Umsetzung dieser Schulreform muss sich auch die Frage der Schulträgerschaft orientieren. Wichtig ist, dass zukünftig auf der Ebene der Landkreise sowie kreisfreier Städte oder benachbarter Landkreise und kreisfreier Städte verbindlich eine abgestimmte Schulentwicklungsplanung erfolgt.
Als Ergebnis einer sorgfältigen Abwägung der in der Anhörung vorgetragenen Argumente in ihrer Gesamtheit haben sich die SPD-Landtagsfraktion und die Landesregierung dazu entschlossen, bei der Schulträgerschaft folgende Regelung vorzusehen:
Die künftig entstehenden neuen Realschulen plus, sofern sie mit einer Fachoberschule, an der Schülerinnen und Schüler Aufstiegsmöglichkeiten bis hin zur Fachhochschulreife haben, verbunden sind, werden in der ausschließlichen Trägerschaft der Landkreise und kreisfreien Städte geführt, wie es jetzt schon bei Gymnasien und Berufsbildenden Schulen der Fall ist.
Die Schulen der Sekundarstufe I einschließlich der Realschulen plus ohne Fachoberschule können in der Trägerschaft einer Verbandsgemeinde, einer verbandsfreien Gemeinde oder Stadt, einer großen kreisangehörigen Stadt, einer kreisfreien Stadt oder eines Landkreises geführt werden.
Die Rechtslage bei der Trägerschaft von Grundschulen bleibt unverändert.
Bernd Lang: „Ausschlaggebend für die Entscheidung ist vielmehr, dass die jetzt notwendigen bildungspolitischen Weichenstellungen vor Ort nicht durch kontroverse Diskussionen über die Frage der Schulträgerschaft belastet werden sollen.“
07. August 2008