Bürgermeister bereits mit 23 Jahren

 

"Schon zu den Kommunalwahlen 2009 werden Änderungen Im Wahlrecht greifen. Demnach können bereits 23-jährige für das Amt eines ehren- oder hauptamtlichen Bürgermeisters und für das Amt des Landrats kandidieren.

Bisher war dies erst mit dem vollendeten 25. Lebensjahr möglich", so der Landtagsabgeordnete Bernd Lang (SPD).

Mit diesem Schritt sollen Möglichkeiten eröffnet werden, früher in ein politisches Amt hineinzuwachsen. Zum Beispiel, wenn jemand mehrere Jahre mit Erfolg und Freude an der Arbeit Mitglied eines Gemeinderates gewesen ist, für den die Wählbarkeit ab dem achtzehnten Lebensjahr besteht.

Bernd Lang: "Auch die Dauer der Amtszeit hauptamtlicher Bürgermeister und Landräte ist ein deutliches Stück erweitert worden.

Nach altem Recht mussten sie bei Vollendung des 68. Lebensjahres ausscheiden. Nun besteht die Möglichkeit die volle Amtszeit (acht Jahre) auszuschöpfen. Nichts geändert hat sich an der Regelung , das man am Wahltag für ein Hauptamt jünger als 65 Jahre sein muss."

 

 

29. Februar 2008

 

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